Von Kyle, Jackie und Kate
Die Kopftuchdebatte bezieht sich darauf, ob das Tragen eines Kopftuchs sollte legal oder illegal sein. Ein Kopftuch ist ein Schleier, der der Kopf und Brust deckt, der muslimische Frauen vor allem jenseits der Pubertät in Anwesenheit von erwachsenen Männern tragen. Im Theaterstück Verrücktes Blut streiten die Lehrherin und Studentin miteinander über das Kopftuch der Studentin. Die Lehrerin sagt, dass die Männer die Frauen unterdrücken und deswegen müssen die Frauen Kopftücher tragen, aber die Studentin ist der Meinung, dass es ihre Wahl ist, ein Kopftuch zu tragen, und sie will gläubig sein. Das Kopftuch ist fast der Basis des gesamten Stückes. Die Debatte hat viel Aufmerksamkeit erhalten.
Die Debatte aus einer deutschen Perspektive
Der Artikel “Kirchliche Einrichtungen dürfen Kopftuch verbieten”
24. September 2014
Zeit Online
Der Artikel befasst sich mit der Kopftuchdebatte in kirchlichen Einrichtungen. Letztes Jahr wurde eine 36 jährige Muslimin von ihrer Job als Krankenschwester in Bochum gefeuert, weil sie ein Kopftuch in einer evangelischen Klinik trug.
Obwohl der Verfasser dieses Artikels beide Seiten integriert, behauptet er (oder sie) die deutsche Seite. Er beginnt mit einer Aussage des Bundesarbeitsgerichts, „Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen in der Regel das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen verbieten“. Aber dann erklärt er, dass es eine Subjektivität gibt. Wahrscheinlich war es der muslimische Krankenschwester nicht klar, ob die Klinik wirklich eine kirchliche Einrichtung sei.
Er macht dann klar, dass das Bundesarbeitsgericht noch nie so eine Situation behandeln musste. Früher gab es nur höchstrichterliche Entscheidungen, die mit dem Kopftuch in privaten und staatlichen Einrichtungen zu tun hatte. Deshalb ist es nicht klar, was die Entscheidung sein soll. Dieser Fall fällt in der Mitte von privat und staatlich, weil es eine religiöse Klinik ist.
Sie dürfen sich nicht offen zu einem anderen Glauben bekennen
Darüber hinaus gebe es noch eine weitere Ebene der Komplexität, „Es geht um die grundsätzliche Frage, inwieweit Beschäftigte eines konfessionellen Arbeitgebers Symbole anderer Religionen zur Schau stellen dürfen“. Das heißt, es gehe nicht nur um Muslime aber auch Juden, zum Beispiel. Der Autor erörtert beide Argumente der Konfliktparteien. Die Krankenschwester verteidige ihr Kopftuch, wegen Glaubensfreiheit und weil es der Weiblichkeit verbirgt. Der Autor unterstützt ihre Behauptung, indem er ergänzt, das Krankenhaus habe Sie keine Alternativen angeboten. Das Krankenhaus argumentiert, dass sie nichts Illegales getan haben, denn „sie dürfen sich nicht offen zu einem anderen Glauben bekennen”.
Der Autor kommt abschließend zu dem Schluss, dass Kirchen einen Sonderstatus im Arbeitsrecht haben. Die Kirche dürfe nach ihrem Selbstverständnis regeln, und das führt zu Nachteilen für die Mitarbeiter.
Leserkommentaren
Die Leserkommentaren sind sehr unterschiedlich. Manche verspotten die Situation. Sie denken, dass es überhaupt keine Debatte sein soll,”Der böse Westen unterdrückt die armen Muslime”, schrieb jemand herablassend. Andere sind der Meinung, “Der rechtliche Sonderstatus für Kirchen im Arbeitsrecht gehört abgeschafft”. Es gibt fast keine neutralen oder angemessenen Antworten.
Die Debatte aus einer jüdischen Perspektive
In dem Artikel “Neutralität und Loyalität: Contra Kopftuch” (Erstveröffentlichung in: Jüdisches Berlin, Nr. 11 / 2003) glaubt Judith Kessler, dass die geltenden Gesetze zum Kopftuch umstritten und unklar sind.Die Autorin erwähnt, dass in Frankreich Kopftücher illegal sind aber in Deutschland sind sie nicht verboten. Es überließ den Bundesländern, entsprechende Gesetze zu schaffen. Während das Bundesverfassungsgericht Kruzifixe und Ordenstrachten in staatlichen Schulen untersagt habe, sind islamische Kopftücher erlaubt. Sie zitiert das Gesetz, “Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.” Sie mag diese Freiheit aber damit kommt Einschränkungen. Die Menschen sollten mit der Freiheit tun, was sie wollen, aber sollte eine Lehrerin Kopftuch in der Schule tragen? Wenn Eltern ihre Kinder in eine solche Schule schicken, wissen sie, dass diese mit Religionsspezifika und -inhalten konfrontiert werden.
Leidenschaftlich schreibt die Autorin über die Unterschiede zwischen Islam und Judentum. Die Autorin siei nicht gegen das Kopftuch, sie sei gegen den Islam. Sie sei nicht gegen den Koran, sie sei gegen den Totalitarismus. Sie argumentiert, dass die islamischen Glaube Frauen unterdrücken würde, Frauen auf ihre Sexualität reduziert würden. Islam offen zugibt, den Staat abschaffen, Israel und die Juden (Kessler ist Jüdin) zu vernichten, und die Weltherrschaft erringen zu wollen, weil die Juden Protagonisten und Motoren des “Westens” sind. Tatsächlich schreibt auch der Tanach Juden keine Kopfbedeckung vor, “dies gilt jedoch weder für den öffentlichen Raum, noch steht eine fundamentalistische menschenverachtende Ideologie dahinter und schon gar kein Missionswille.”
Die Autorin geht weiter mit der Diskussion der Klage der Fereshta Ludin gegen den Staat. Die Lehrerin bezeichnete deutsche Frauen als “unrein” und Mädchen dürfen nicht am Sportunterricht oder an Klassenfahrten teilnehmen. Kessler fragt, “Wo ist die Grenze”?
“Dieses für Lehrerinnen nun zu fordern und zuzulassen ist kein Zeichen der Toleranz sondern der Ignoranz, und ein Schlag ins Gesicht jener Mehrheit unter den 3,2 Millionen Moslems in Deutschland, die (noch) unverschleiert ist.”
Zusammenfassend sei Kessler nicht nur für Freiheit und Demokratie, sondern gegen den Islam und Totalitarismus. Obwohl die Autorin jüdisch ist, hat ihre Meinung überhaupt nicht die Meinungen aller Juden.
Die Debatte aus aus einer türkischen Perspektive
Kopftuchverbot in christlicher Klinik: ein haariges Urteil”
Christian Rath, der Autor des Artikels, der im September 2014 in der Zeitung “taz.de” geschrieben wurde, bespriche die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Wenn eine Frau in einer evangelischen Einrichtung arbeitet, darfe sie kein Kopftuch tragen. Für das christliche Krankenhaus ist es wichtig, dass die muslimischen Krankenschwestern neutral sind und ihre „abweichende Religionszugehörigkeit“ nicht kenntlich machen.
Eine 36-jährige Krankenschwester, die seit 1996 bei der evangelische Krankenhaus arbeitet, entschied, dass sie mit Kopftuch arbeiten wolle. Das Klinikum lehnte das ab, weil man nichts tun darf, das man als gegen die evangelische Kirche bemerken könnte. Im Jahre 2010 entschied das Arbeitsgericht Bochum sich für die Krankenschwester, aber 2012 entschied das Arbeitsgericht Hamm zugunsten des Krankenhauses. Es war eine Debatte zwischen die Glaubensfreiheit der Krankenschwester und die Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Mitarbeiterin könne in der Freizeit das Kopftuch tragen, aber die Glaubwürdigkeit der Kirche leiden könne, wenn das Kopftuch in evangelischen Krankenhäusern erlaubt ist.
Ich will zeigen, dass ich für Männeraugen nicht zu haben bin.
Leserkommentaren
Viele Menschen reagierten auf den Artikel, aber mit keinen Vorschlägen, nur Kritik. Die Kommentare unterstützt die Krankenschwester und ihre Rechte auf Glaubensfreiheit. Für die Kommentatoren ist diese Situation ein Beispiel für Vorurteile und “Das einseitige Verbot bestimmter Symbole”. Es gibt ein paar Leute, die die Entscheidnung unterstütze, aber die meisten glauben, dass es unnötig und unlauter ist.
Schlussfolgerung
Die Kopftuchdebatte ist ein schwieriges Thema mit vielen verschiedenen Perspektiven und Meinungen. Während es kompliziert ist, eine Lösung zu finden, ist der erste Schritt, wenn man die Position des anderen Leuten versteht. Im Theaterstück Verrücktes Blut war das Kopftuch ursprünglich ein strittiges Thema innerhalb der Klasse, aber am Ende hören die StudentInnen auf zu streiten und sie interagieren friedlich mit der Lehrerin. Mit Verständnis können die Menschen zusammenarbeiten und einen Kompromiss finden.
Links
http://www.berlin-judentum.de/news/2003/11/kopftuch.htm
http://www.zeit.de/karriere/2014-09/bundesarbeitsgericht-kopftuch-kirchen-arbeitsrecht
http://dtj-online.de/islam-in-deutschland-katholische-kliniken-muslimische-arzte-41990
http://www.zeit.de/2010/19/DOS-Kopftuch
http://www.spiegel.de/thema/kopftuchdebatte/
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article12945518/Der-Kopf-einer-Frau-gehoert-nur-ihr.html